Coranavirus Infos

Voller Impfschutz

Seit dem 29.05.2021 gelten alle unsere Bewohner und Mitarbeiter als vollständig geimpft mit größtmöglicher Schutzimpfung.  Am 23.11.2021 erhielten wir die dritte Schutzimpfung mit dem Wirkstoff Biontech/Pfizer durch das mobile Impfteam des KVSH.

Zeiten

Besuche in unserem Hause sind zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Sonntag
Vormittags: 10.00 – 11.00 Uhr 
Nachmittags: 14.30 . 17.30 Uhr 

Ablauf Besuch / Planung

  • Rufen Sie vor dem Besuch in der Einrichtung an unter 04102 8067280 und machen Sie einen Besuchstermin aus. Wir können pro Tag vier Besucher empfangen und haben eine Liste mit freien Terminen erstellt. Hier können Sie Ihren Wunschtermin machen.
  • 15 Minuten vor dem geplanten Besuch erscheinen Sie in der Einrichtung mit FFP2-Schutzmaske und es wird ein Abstrich für einen PoC-Schnelltest gemacht. Danach 15 Minuten auf das Ergebnis warten und Sie können dann nach negativem Ergebnis den Besuch wahrnehmen.
  • Für die Zeit des Besuches händigen wir Ihnen ein Walkie-Talkie aus, damit sie bei Anliegen die Pflegekräfte erreichen können.

Hier noch einmal die aktuellen Besuchs- und Heimfahrtregeln zusammengefasst:

Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) für den Bereich der Pflege/EGH

Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 wird in bestimmten Einrichtungen das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) bundesrechtlich gemäß § 28b IfSG vor-gegeben.

  • Die Besuche sind jeweils im Vorwege terminlich mit der Einrichtung unter Berücksichtigung der Wünsche und Belange der Bewohner*innen zu vereinbaren; ohne vorherige Anmeldung darf eine Einrichtung grundsätzlich nicht betreten werden.
  • Für Besuche bedarf es eines höchstens 24Stunden alten negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus (ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein). Die Betreiber*innen der Wohneinrichtungen müssen vor Ort entsprechende Testungen an mindestens drei Tagen pro Woche jeweils mindestens für die Dauer von drei Stunden anbieten, wobei mindestens einer dieser Testzeiträume am Wochenende vorzusehen ist. Die erfolgte Durchführung ist zu bescheinigen. Diesen Testnachweis müssen die Besucher gem. § 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG mit sich führen.
  • Auch persönliche Besucher*innen, die über eine hinreichende Immunisierung gegen COVID-19 verfügen, müssen ein entsprechendes Testergebnis vorlegen und mit sich führen.
  • Die Abstandsempfehlung nach § 2 Absatz 1 und das Tragen einer FFP2- Maske ohne Ausatemventil in allen geschlossenen Räumen der Einrichtung ist zu beachten.
  • Die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette sowie zur Händedesinfektion werden beachtet.
    Für die oben genannten Vorgaben zu Maskenpflichten gelten folgende bundesrechtliche Ausnahmen:
  • In den Patienten bzw. Pflegezimmern müssen danach keine Masken getragen werden. Außerdem müssen Masken denklogisch nicht getragen werden, wenn Speisen oder Getränke aufgenommen werden.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten! 

Heimfahrten

  • Besuche zuhause können nun wieder wie gewohnt stattfinden
  • Telefonische Absprache mit dem Bezugsbetreuer
  • Test bei Wiederaufnahme
  • Wir bitten darum, dass bei Heimbesuchen auf die allgemein geltenden Corona -Schutzverordnungen geachtet wird.

Besuche außerhalb der Einrichtung

  • Zu Besuchen außerhalb des Geländes der WFE kann sich telefonisch angemeldet werden und wie gewohnt an der Gartenpforte ein gemeinsamer Spaziergang ohne zeitliche Beschränkung und Testpflicht durchgeführt werden
  • Auch hier gilt die allgemeine Corona – Schutzverordnung, dass diese Spaziergänge in einer Haushaltsgröße stattfinden sollten
  • Vor einem Besuch in Cafés und öffentlichen Plätzen mit Menschenmassen rate wir dringend ab.

Spaziergänge außerhalb der Einrichtung

Zu den Besuchszeiten können Sie sich zu einem gemeinsamen Spaziergang anmelden und wir bringen Ihr Kind / Betreuten an unsere Gartenpforte zur abgemachten Zeit. Bei einem gemeinsamen Spaziergang müssen Sie keinen Test vorweisen und es ist auch mehrmals die Woche möglich. Trotzdem empfehlen wir eindringlich bei Spaziergängen auch einen normalen Mund-Nasenschutz zu tragen und keine geschlossenen Räume mit vielen anderen Menschen aufzusuchen.  Bei diesen Besuchen herrscht die geringste Infektionsgefahr und wir möchten Sie bitten diese Besuchsmöglichkeit, wenn es Ihnen möglich ist, vorzuziehen.

LINKS ZU MEHR INFORMATIONEN

 

Corona-Info-Hotline Schleswig-Holstein

(0431) 79 70 00 01

Generelle Infos über Covid-19

Website des Robert-Koch-Institutes 

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

Infopodcast des NDR mit Professor Dr. Drosten

https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684.html